AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

der Firma TEC2FUN Veranstaltungstechnik GmbH (in der Fassung vom 15.3.2019)


1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

1.1.  
Allen unseren Geschäftsbeziehungen liegen nachstehende allgemeine  Geschäftsbedingungen - im folgenden kurz AGB genannt - zugrunde. Diese AGB gelten für alle - auch für zukünftige - Geschäfte mit einem Kunden.

1.2.  
Werden in Ausnahmefällen ausdrücklich und beiderseits unterfertigt, schriftlich anderslautende Vereinbarungen getroffen, so gelten diese  Abweichungen ausschließlich für diesen einzelnen Geschäftsfall.

1.3.  
Anderslautenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiemit ausdrücklich widersprochen. Eines weiteren Widerspruchs im Einzelfall bedarf es nicht. Unser Verhalten ist unter keinen Umständen als Genehmigung solcher Bedingungen zu werten, insbesondere auch nicht unser Stillschweigen, die vorbehaltlose Übermittlung einer Auftragsbestätigung und Ähnliches.

1.4. Spätestens mit dem Empfang der Leistung gelten unsere AGB als angenommen.


2. ANGEBOT - VERTRAGSABSCHLUSS:

2.1.  
Sämtliche Angebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Leistung. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen sind für uns erst verbindlich, wenn die von uns übermittelte Auftragsbestätigung sowie diese Bedingungen unterfertigt an uns zurückgestellt. Dies hat binnen zwei Wochen ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung zu erfolgen, andernfalls sind die vereinbarten Termine und Fristen von uns nicht einzuhalten sind. Maßgeblich ist, das tatsächliche Einlagen bei uns. Dasselbe gilt für mündliche Nebenabreden sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

2.2.  
Liefern wir dennoch aufgrund mündlicher, fernmündlicher oder schriftlicher Bestellungen (per Fax oder Post), so kann sich der Kunde nicht darauf berufen, dass alle Abschlüsse, Vereinbarungen und so weiter für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich werden. Bei Lieferung aufgrund mündlicher, fernmündlicher oder schriftlicher Bestellungen (per Fax oder Post) Bestellungen gehen die Folgen etwaiger durch Hörfehler oder Missverständnisse verursachter Falschlieferungen zu  Lasten des Kunden.


2.3.  
Wir können die Annahme eines Auftrages ohne Angabe von Gründen ablehnen. Haftungsansprüche jeder Art hieraus werden ausdrücklich ausgeschlossen.

2.4.  
Bei Annahme des Auftrages wird die Zahlungsfähigkeit und  Kreditwürdigkeit des Kunden vorausgesetzt. Wir behalten uns daher das  Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten, wenn uns nach dessen Abschluss  Tatsachen bekannt werden sollten, die die  Zahlungsfähigkeit des Kunden ernstlich in Frage stellen oder dessen  Kreditwürdigkeit wesentlich herabsetzen.

2.5.
Aufträge eines Kunden sind für diesen unwiderrufbar.

2.6.
Die Annahme eines von uns erstellten Anbotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.

2.7.  
Unterlagen, insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen und Markenangaben unserer Produkte und technische Angaben sind nur annähernd maßgebend und nicht bindend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Auskünfte, technische Beratungen und sonstige Angaben geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen, jedoch ebenfalls unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Dies gilt entsprechend im Rahmen von Vertragsverhandlungen.


3. PREISE

3.1.  
Unsere Preislisten werden laufend aktualisiert. Die darin angegebenen  Preise sind freibleibend. Ausschließlich die neueste Preisliste ist maßgeblich. Ein Kunde kann sich auf Unrichtigkeiten und Druckfehler in diesen Preislisten nicht berufen.

3.2.
Unsere Preise gelten netto ab Werk. Hinzu kommt stets die gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.3.  
Die Preise beruhen auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisangabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so gehen diese Veränderungen zu Gunsten oder zu Lasten des Kunden.


4. LIEFERUNG - TRANSPORT - GEFAHRTRAGUNG:

4.1.
Mangels ausdrücklicher und schriftlicher abweichender Vereinbarung gelten unsere Waren als "ab Werk" verkauft.

4.2.  
Wenn bei der Bestellung keine bestimmten Vorschriften für den Versand gemacht wurden, wird die Beförderung nach bestem Ermessen, aber ohne irgendeine Verantwortung für billigste Verfrachtung übernommen. Versandweg und Beförderungsmittel sind unter Ausschluss jeder Haftung unserer Wahl überlassen. Beanstandungen wegen Transportschäden sind vom  Kunden unverzüglich unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen wahrzunehmen. Jegliche Haftung für die nicht rechtzeitige Beförderung oder für Transportschäden ist ausgeschlossen.

4.3.  
Versand-, Transport-, Versicherungs- und etwaige Verpackungskosten werden von uns vorfinanziert und dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Der Kunde trägt auch allfällige Zoll- und Speditionsspesen.

4.4.  
Die Gefahr geht generell mit der Übergabe an den Transporteur - welcher Art auch immer (Spediteur oder Frachtführer) -, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers auf den Kunden über. Dies gilt auch im Falle der Lieferung durch uns, frei Bestimmungsort mit eigenem oder fremden Fahrzeug, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben.

4.5.  
Verzögert sich der Versand aus Gründen, die im Umfeld des Kunden liegen, geht die Gefahr vom Tage unserer Versandbereitschaft auf den Kunden über.

4.6.  
Frachtfrei gestellte Preise bedingen offenen, unbehinderten Verkehr auf den jeweiligen Verkehrswegen. Fehlfrachten gehen zu Lasten des Kunden. Lieferfahrzeuge müssen unbehindert und verkehrssicher an die Entladestelle herangefahren und ohne Verzögerung entladen werden können. Verletzt der Kunde diese Verkehrssicherungspflichten, so ist er für alle daraus entstandenen Schäden, einschließlich der Schäden am Lieferfahrzeug und etwaigen Ansprüchen Dritter ersatzpflichtig.

4.7.
Produkte der Hersteller QSC Audio Products, DENON Professional, MARANTZ Professional sowie Philips Entertainment (Vari-Lite, Showline, Strand und Selecon) werden ausschließlich innerhalb Österreichs vertrieben.


5. DEMONSTRATIONSWARE:

Wird die Lieferung von Waren zu Demonstrationszwecken vereinbart, so erfolgt die Zulieferung frei Haus. Innert der von uns vorgegebenen Besichtigungszeit ist die Demonstrationsware wiederum frei Haus  
zurückzusenden, wobei über die Rechtzeitigkeit das Einlangen der Ware bei uns entscheidet.

Langt die Ware nicht fristgerecht ein, kommt automatisch ein Kaufvertrag zustande. Die Ware ist innert 10 Tagen ab Rechnungslegung zu bezahlen. Es gelten sämtliche Bestimmungen dieser allgemeinen  
Geschäftsbedingungen.

 
6. FRISTEN:

6.1.  
Unsere Angaben über Lieferfristen gelten als annähernd und sind grundsätzlich unverbindlich. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.

6.2.  
Die Lieferzeit beginnt mit dem fristgerechten Einlangen der unterfertigten Auftragsbestätigung und der unterfertigten AGB bei uns (vergleiche Punkt 2.1.), jedoch nicht vor der völligen Klärung aller  
Einzelheiten der Ausführung zu laufen. Hat der Kunde Unterlagen, behördliche Bewilligungen, Freigaben, Genehmigungen beizubringen oder zu erteilen, oder eine Anzahlung zu leisten (vergleiche Punkt 10.), so beginnt die Lieferfrist nicht vor Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen und Obliegenheiten durch den Kunden, insbesondere der vollständigen und  nachgewiesenen Leistung der Anzahlung. Dies gilt auch, wenn ausdrücklich Lieferfristen und Liefertermine fest vereinbart wurden.

An die Lieferfristen sind wir auch dann nicht gebunden, wenn der Kunde seine Verpflichtungen und Obliegenheiten, welche ihn nach Vertragsabschluss treffen, insbesondere auch die Zahlungsbedingungen und alle sonstigen erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht einhält beziehungsweise setzt.

6.3.
Teillieferungen sind zulässig.

6.4.  
Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen und Obliegenheiten (vgl Punkt 6.2.) nicht rechtzeitig, treten ohne weiteres die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges ein. Im Falle des Annahmeverzuges steht uns der Ersatz aller durch die Verzögerung oder durch die Nichtvornahme bedingten Aufwendungen und Schäden zu.

6.5.
Für etwaige sonstige von uns übernommene Leistungsfristen gelten die vorstehenden Regelungen sinngemäß.

6.6.  
Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Kunden liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Kunden und gelten als Ablieferung.

6.7.  
Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialmangel, Streik, Verkehrsstörungen, Lieferstörungen bei Zulieferern, oder Umstände außerhalb unserer Einwirkungsmöglichkeit eintreten, die die terminliche Ausführung übernommener Aufträge unmöglich oder unzumutbar machen verlängern angemessen unsere Lieferfristen (auch Nachbesserungs- und Ersatzlieferfristen) oder befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Kunden Ansprüche aufgrund unseres Rücktrittes entstehen.

Wir sind lediglich zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlungen verpflichtet.


7. MÄNGELRÜGEN - GEWÄHRLEISTUNG - HAFTUNG:

7.1.  
Wir leisten Gewähr für die vertragsmäßige Beschaffenheit unserer Produkte entsprechend dem bei Vertragsabschluss bekannten Stand der Technik und ausschließlich nach diesen Bedingungen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Übergabe entsprechend Punkt 4.4.. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe trifft den Kunden.

7.2.  
Mängelrügen sind bei sonstiger Unwirksamkeit unverzüglich, spätestens aber binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes vorzunehmen. Es gilt das Datum des  
Poststempels. Nicht rechtzeitige oder nicht formgerechte Mängelrügen sind unbeachtlich.

7.3.  
Geringe Abweichungen in den Massen und Farben berechtigen nicht zur Beanstandung. Erfolgt die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht in der angeführten Form, so gilt die Ware als genehmigt.

7.4.  
Eine kompensationsweise Geltendmachung von Gegenforderungen oder die Einbehaltung des Kaufpreises oder eines Teiles hievon wegen erhobener Mängelrügen aller Art sind ausgeschlossen.

7.5.  
Wir können berechtigte Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl durch Verbesserung, kostenlosen Austausch oder Gutschrift gegen Rücknahme der mangelhaften Vertragsgegenstände oder Preisminderung befriedigen.

7.6.  
Für Fremdsoftware gelten die Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.  Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör sowie Reparaturen in Folge externer Einflüsse (wie zum Beispiel die Verwendung nicht autorisierter Datenträger oder Eingriffe Dritter). Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten/Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.

7.7.  
Jede darüber hinausgehende Haftung außer für den Fall groben Verschuldens ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzugs,  
Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, mittelbare Schäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten ausgeschlossen.


8. ZAHLUNG:

8.1.  
Zahlungen sind bar, ohne jeden Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug für sofortige Zahlung ist nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.

8.2.
Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ist die Zahlung nach unserer Wahl im voraus, per Nachnahme oder gegen Rechnungslegung bei gleichzeitigem Bankeinzug - eine entsprechende  
Einzugsermächtigung ist im voraus zu erteilen - zu leisten.

8.3.  
Scheck und Wechsel werden nur zahlungshalber und unter Vorbehalt entgegengenommen und gelten bis zu ihrer gänzlichen Einlösung bzw. des Eingangs des Gegenwertes nicht als Bezahlung. Die Bezahlung gilt mit Wertstellung des Tages als geleistet, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Kunde. Wenn wir im Einzelfall bereit sein sollten, diskontfähige Wechsel in Zahlung zu nehmen, werden wir diese Papiere unter Belastung des üblichen Diskontsatzes, der Wechselsteuer und aller sonstigen Spesen abrechnen

8.4.  
Gerät der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so können wir entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen  und

8.4.1.
die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden  
aufschieben, oder

8.4.2.
eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen in Anspruch nehmen oder


8.4.3.
den gesamten, offenen Kaufpreis fällig stellen, oder

8.4.4.
ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 2 % über der jeweiligen Bankrate der österreichische Nationalbank, mindestens jedoch 5 % p.a.  verrechnen oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Unbenommen bleibt uns die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

In jedem Falle sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern und von allen weiteren noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn Umstände hervorkommen, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden mindern.

8.5.  
Bereits erhaltene Vorauszahlungen werden bis zur Festsetzung einer allfälligen Entschädigungsleistung einbehalten. Außerdem sind wir berechtigt, die Herausgabe sämtlicher noch nicht bezahlter Waren zu  
verlangen.

8.6.  
Der Kunde ist nicht berechtigt, aus irgendeinem Titel Zahlungen zurückzuhalten, insbesondere nicht wegen angeblich unvollständiger Lieferung, angeblichen Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder wegen sonstiger Bemängelungen welcher Art auch immer.

8.7.
Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist jedenfalls unzulässig.

8.8.  
Im Falle der Säumnis des Kunden ist dieser verpflichtet, alle uns für die Verfolgung unserer Ansprüche entstandenen Kosten, insbesondere Mahn- und Interventionsspesen, Inkassospesen und  Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, wobei einlangende Zahlungen zuerst auf die genannten Kosten, sodann auf die Zinsen  und sonstigen Nebengebühren und erst zuletzt auf  die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren angerechnet werden. Bei Säumnis werden weiters alle Zahlungsvereinbarungen und -konditionen außer Kraft gesetzt. Nach Zahlung der entstandenen Kosten werden die Zahlungen immer auf die ältesten Forderungen angerechnet.


9. EIGENTUMSVORBEHALT:

9.1.  
Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen, baren Einlösung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung, einschließlich eines etwaigen Kontokorrent-Saldos und der Kosten laut Punkt 10.8. in unserem unbeschränkten Eigentum. Bei Wechsel- und Scheckzahlung erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht mit Übergabe der Urkunde, sondern erst bei endgültiger Einlösung und Zahlung sämtlicher in Satz eins genannter Verbindlichkeiten, wobei alle mit Wechsel- und Scheckgeschäften verbundenen Kosten und Spesen aller Art zu Lasten des Kunden gehen (vgl Punkt 8.3.).

9.2.  
Wir sind berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt oder im Miteigentum (vergleiche Punkt 9.4.) stehenden Liefergegenstände auf Kosten des Kunden zum Neuwert gegen Verlust und sonstige Schäden zu versichern.

9.3.  
Von uns gelieferte, bereits bezahlte, aber noch im Besitz des Kunden vorhandene Waren haften, unter Berücksichtigung einer etwaigen Qualitätsminderung, für alle noch offenstehenden Forderungen.
9.4.  
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung hergestellten Gegenstände. Bei Verbindung oder Vermischung (Vereinigung) mit uns nicht gehörenden Sachen, erwerben wir Miteigentum an dieser neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem der anderen vereinigten Sache zur Zeit der Vereinigung. Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die neue Sache.

9.5.  
Vor Eigentumsübergang ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware ohne unsere Zustimmung zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen und dgl.. Der Kunde ist verpflichtet, uns und einem eventuellen  
Gerichtsbeauftragten sofort Mitteilung zu machen, sofern Pfändungen der Ware erfolgen oder dritte Personen Rechte an derselben geltend machen. In diesem Falle werden, vorbehaltlich unseres Rechtes, weitergehende Ansprüche zu stellen, unsere gesamten Forderungen unter Aufhebung aller etwa vereinbarten Zahlungsfristen sofort fällig.

9.6.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch uns stellt keinen Vertragsrücktritt dar.

9.7.  
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Er ist jedoch verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit durch Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes gemäß den obigen Bestimmungen zu sichern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiemit schon jetzt zur  Sicherung unserer Ansprüche, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seinen Kunden (Zweitkäufer) mit allen Nebenrechten an uns ab. Gleichzeitig mit der Weiterveräußerung hat der Kunde den Zweitkäufer von der Sicherungszession zu verständigen oder diese in seinen Geschäftsbüchern anzumerken.

Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Zweitkäufer erforderlich sind.


10. ANNAHMEVERZUG:

Wird unsere Lieferung nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt angenommen, so sind wir berechtigt, für die Einlagerung auf Kosten und Gefahr des Kunden zu sorgen. Wir sind jedoch auch berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.